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01 Geltungsbereich 02 Vertragsschluss 03 Leistungen 04 Preise 05 Termine 06 Fahrzeug 07 Haftung 08 Zahlung 09 Schlussbestimmungen
01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Fahrzeugaufbereitungs-, Fahrzeugreinigungs-, Fahrzeugpflege- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen RED CAT DETAILING (RCD), nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden, nachfolgend „Kunde“.

Die Leistungen werden insbesondere als mobile Dienstleistungen am vom Kunden angegebenen und vereinbarten Standort erbracht.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

02

Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen, Leistungspaketen und Preisen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern eine Leistung nicht ausdrücklich als verbindlich buchbar gekennzeichnet ist.

Der Kunde kann eine Anfrage insbesondere über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über einen sonst von RCD angebotenen Kommunikationsweg stellen.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald RCD die Anfrage oder Buchung des Kunden ausdrücklich bestätigt oder zwischen RCD und dem Kunden anderweitig eine verbindliche Vereinbarung über die Durchführung der Leistung getroffen wird.

Die vom Kunden gemachten Angaben zum Fahrzeug, insbesondere Fahrzeugtyp, Fahrzeuggröße, Verschmutzungsgrad, Zustand und gewünschte Leistungen, bilden die Grundlage für die Terminplanung und eine vorab vorgenommene Preisberechnung.

Der Kunde ist verpflichtet, ihm bekannte außergewöhnliche Verschmutzungen, Schäden oder sonstige Umstände mitzuteilen, die den Umfang, die Durchführung oder den Preis der Fahrzeugaufbereitung erheblich beeinflussen können.

03

Leistungsumfang

Gegenstand der Leistungen ist insbesondere die Reinigung, Pflege und Aufbereitung von Kraftfahrzeugen sowie die Durchführung individuell vereinbarter Zusatzleistungen.

Art und Umfang der geschuldeten Leistung richten sich nach dem jeweils vereinbarten Leistungspaket, Angebot oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot bzw. Leistungspaket.

Die auf der Website beschriebenen Leistungspakete beziehen sich auf einen für die jeweilige Leistung gewöhnlichen Fahrzeugzustand.

Ein bestimmter Reinigungserfolg, insbesondere die vollständige Entfernung sämtlicher Flecken, Gerüche, Verfärbungen, Tierhaare, Gebrauchsspuren oder sonstiger Verschmutzungen, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei besonders starken oder tief in Materialien eingedrungenen Verschmutzungen kann trotz fachgerechter Behandlung eine vollständige Entfernung technisch nicht möglich sein.

RCD ist berechtigt, einzelne Arbeitsschritte nicht oder nur in angepasster Form durchzuführen, wenn diese nach fachlicher Einschätzung ein unverhältnismäßiges Risiko einer Beschädigung des Fahrzeugs oder einzelner Bauteile darstellen.

04

Preise & zusätzlicher Aufwand

Die auf der Website, in Angeboten oder sonstigen Preisübersichten angegebenen Preise beziehen sich auf den dort beschriebenen üblichen Leistungsumfang und einen entsprechenden Fahrzeugzustand.

Soweit ein Preis ausdrücklich als „ab“-Preis angegeben wird, stellt dieser den Ausgangs- bzw. Mindestpreis für die jeweilige Leistung dar.

Der tatsächliche Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand kann in bestimmten Fällen erst nach Besichtigung des Fahrzeugs oder während der Durchführung der Arbeiten vollständig beurteilt werden.

Werden vor oder während der Aufbereitung Umstände festgestellt, die bei Auftragserteilung nicht bekannt oder anhand der Angaben des Kunden nicht erkennbar waren und einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursachen, kann RCD hierfür einen angemessenen Aufpreis anbieten.

Zusätzlicher Aufwand kann insbesondere entstehen bei:

  • außergewöhnlich starker Verschmutzung,
  • starker Tierhaarbelastung,
  • starken oder mehrfach zu behandelnden Flecken,
  • Schimmel oder vergleichbaren Verunreinigungen,
  • starken oder schwer zu entfernenden Gerüchen,
  • besonders großen oder außergewöhnlich ausgestatteten Fahrzeugen,
  • schwer zugänglichen Bereichen,
  • außergewöhnlichem Material- oder Chemiebedarf,
  • nicht mitgeteilten Besonderheiten oder Vorschäden sowie
  • sonstigem deutlich über das gebuchte Paket hinausgehendem Mehraufwand.

Der Kunde wird über zusätzlichen kostenpflichtigen Aufwand und den daraus resultierenden Aufpreis informiert, bevor die entsprechenden Zusatzarbeiten durchgeführt werden.

Kostenpflichtige Zusatzarbeiten werden nur nach Zustimmung des Kunden ausgeführt.

Stimmt der Kunde einem erforderlichen Mehraufwand nicht zu, wird grundsätzlich nur der ursprünglich vereinbarte und unter den tatsächlichen Umständen sinnvoll durchführbare Leistungsumfang erbracht.

Ist die vereinbarte Leistung aufgrund des tatsächlich vorgefundenen Fahrzeugzustands ohne zusätzliche Arbeiten nicht fachgerecht oder nicht sinnvoll durchführbar, können RCD und der Kunde den Leistungsumfang entsprechend anpassen oder die Durchführung beenden. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und tatsächlich angefallener, vom Kunden veranlasster Aufwand bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vergütungspflichtig.

05

Termine & Stornierung

Vereinbarte Termine sind von beiden Parteien einzuhalten. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist die jeweils andere Partei möglichst frühzeitig zu informieren.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zugänglich ist und die Durchführung der gebuchten Arbeiten möglich ist.

Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, ist das Fahrzeug nicht zugänglich oder kann die Leistung aus einem anderen vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, obwohl RCD zum vereinbarten Termin leistungsbereit ist, bleiben gesetzliche Ansprüche von RCD auf Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens unberührt.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Terminverschiebungen durch RCD

Verzögerungen oder Terminverschiebungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, erheblicher Verkehrsbeeinträchtigungen, extremer Witterungsverhältnisse, technischer Ausfälle oder sonstiger von RCD nicht zu vertretender Umstände können zu einer angemessenen Verschiebung des vereinbarten Termins führen.

Der Kunde wird in einem solchen Fall möglichst frühzeitig informiert und es wird ein Ersatztermin vereinbart.

06

Fahrzeug & Mitwirkung

Der Kunde ist verpflichtet, RCD vor Beginn der Arbeiten über bekannte Schäden, empfindliche Materialien, nachträgliche Reparaturen, Lackierungen, Folierungen, Beschichtungen oder sonstige Besonderheiten zu informieren, soweit diese für die Durchführung der vereinbarten Arbeiten relevant sein können.

Dokumentation des Fahrzeugzustands

RCD ist berechtigt, den Zustand des Fahrzeugs vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten zu dokumentieren, insbesondere durch Fotografien. Diese Dokumentation dient insbesondere der Feststellung bereits vorhandener Schäden und des Fahrzeugzustands sowie der Dokumentation der erbrachten Leistung.

Vorschäden und Materialzustand

Bereits vorhandene Schäden, Materialermüdungen oder Materialschwächen können durch eine fachgerechte Reinigung oder Aufbereitung sichtbar werden. Dies kann insbesondere Lack-, Leder-, Kunststoff-, Textil-, Folien- und Beschichtungsoberflächen betreffen.

Erkennt RCD vor oder während der Arbeiten ein erhebliches Risiko einer Beschädigung, kann die betreffende Behandlung nach Rücksprache mit dem Kunden geändert oder nicht durchgeführt werden.

Persönliche Gegenstände

Der Kunde hat persönliche Gegenstände, Wertgegenstände und sonstige nicht für die Aufbereitung erforderliche Gegenstände vor Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug zu entfernen.

Voraussetzungen am Einsatzort

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Durchführung der vereinbarten Arbeiten am angegebenen Standort tatsächlich und rechtlich zulässig ist.

Soweit für die vereinbarte Leistung Strom, Wasser, eine geeignete Stellfläche oder sonstige örtliche Voraussetzungen benötigt und deren Bereitstellung vereinbart wurde, hat der Kunde diese zum vereinbarten Termin in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.

RCD kann die Durchführung ablehnen oder unterbrechen, wenn die örtlichen Bedingungen eine sichere, gesetzeskonforme oder fachgerechte Durchführung nicht ermöglichen.

07

Haftung & Reklamationen

RCD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Eine unbeschränkte Haftung besteht ferner, soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde oder eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von RCD.

Vorschäden

Für Schäden, die ausschließlich auf einem bereits vorhandenen und für RCD nicht erkennbaren Materialfehler oder Vorschaden beruhen und auch bei fachgerechter Durchführung nicht vermeidbar waren, besteht eine Haftung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Reklamationen und Mängel

Der Kunde wird gebeten, das Fahrzeug bzw. die ausgeführten Arbeiten nach Abschluss der Leistung zu überprüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitzuteilen.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

Bei einer berechtigten Beanstandung ist RCD grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen und dem Kunden zumutbar ist.

Normale alters- oder nutzungsbedingte Veränderungen, bereits vorhandene Schäden sowie Verschmutzungen oder Veränderungen, die mit fachgerechten und zumutbaren Aufbereitungsmethoden nicht vollständig beseitigt werden können, stellen für sich genommen keinen Mangel der Leistung dar.

08

Zahlung

Die vereinbarte Vergütung wird nach vollständiger Erbringung der Leistung fällig, sofern zwischen RCD und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.

Die jeweils verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden bei Auftragserteilung oder spätestens vor Durchführung der Leistung mitgeteilt.

Vom Kunden ausdrücklich freigegebene Zusatzleistungen und Mehraufwände werden zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Preis berechnet.

09

Schlussbestimmungen

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.

Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, gelten hinsichtlich eines späteren Widerrufs, eines etwaigen Wertersatzes und eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Vorschriften.

Verbraucherstreitbeilegung

RCD ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

Anwendbares Recht

Für die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen RCD und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unwirksame Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026

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